Bitstamp übernimmt ab 1. Dezember die Kryptodienste von Robinhood in Europa

Bitstamp übernimmt ab 1. Dezember die Kryptodienste von Robinhood in Europa

Ab dem 1. Dezember 2026 werden die Krypto- und Zahlungsdienste in der Robinhood-App für europäische Nutzer von Bitstamp Europe S.A. erbracht, einem Unternehmen von Robinhood. Das geht aus einer E-Mail hervor, die Robinhood an Kunden verschickt hat und die Trust Your Coin gesehen hat. Nutzer behalten dieselbe App, dieselben Zugangsdaten und dieselbe Transaktionshistorie, und die Handelskosten bleiben laut Robinhood unverändert. Ein Punkt zum Mitdenken: Die Einzahlungsadressen für Krypto ändern sich zu diesem Datum.

Ab dem 1. Dezember 2026 werden die Krypto- und Zahlungsdienste in der App von Robinhood für europäische Nutzer von Bitstamp Europe S.A. erbracht und nicht mehr von Robinhood Europe UAB. Das geht aus einer E-Mail hervor, die Robinhood an europäische Kunden verschickt hat und die Trust Your Coin gesehen hat. Die Übernahme betrifft das Kaufen, Verkaufen, Staken und Halten von Krypto sowie die Verwahrung und Übertragung von Krypto- und Euroguthaben. Classic Stock Tokens, Perpetual Futures und Geldmarktfonds werden weiterhin von Robinhood selbst angeboten.

Beide Gesellschaften gehören zum selben Konzern: Robinhood übernahm Bitstamp im Juni 2025 für 200 Millionen Dollar. Was sich ändert, ist die Gesellschaft, die den Dienst erbringt, und damit die zuständige Aufsicht. Bitstamp Europe S.A. hat ihren Sitz in Luxemburg und steht unter Aufsicht der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), mit einer Zulassung als Zahlungsinstitut und als Anbieter von Kryptodienstleistungen nach MiCAR. Robinhood Europe UAB hat ihren Sitz in Vilnius und ist bei der Bank von Litauen als Wertpapierfirma, als Anbieter von Kryptodienstleistungen und als Zahlungsinstitut registriert. Die Aufsicht über die Kryptodienste wechselt also von Litauen nach Luxemburg; in beiden Fällen handelt es sich um einen Anbieter mit MiCAR-Zulassung.

Die Trennlinie verläuft zwischen MiCAR und MiFID

Die Aufteilung folgt den beiden europäischen Regelwerken. Dienste, die unter MiCAR fallen, etwa der Handel mit Krypto und deren Verwahrung, gehen an Bitstamp Europe. Produkte, die als Finanzinstrument unter MiFID fallen, etwa die Perpetual Futures und die Classic Stock Tokens, bleiben bei Robinhood Europe UAB. Für Nutzer liegt der Unterschied nicht in der App, sondern in der Frage, mit welcher Gesellschaft sie für welches Produkt in einem Vertragsverhältnis stehen. Das ist auch bei einem Streitfall oder einer Insolvenz relevant: Dann kommt es darauf an, welche Gesellschaft Vertragspartner ist und welcher Aufsicht sie unterliegt.

Was für Nutzer gleich bleibt

Laut der E-Mail nutzen Kunden weiterhin dieselbe App, mit denselben Zugangsdaten, Beständen und derselben Transaktionshistorie, und es kommt zu keiner Unterbrechung der Dienste. IBAN und BIC bleiben unverändert, sodass Ein- und Auszahlungen in Euro wie gewohnt weiterlaufen können. Robinhood teilt mit, dass die Handelsgebühr für Krypto bei 0,95 Prozent bleibt und dass bestehende Staking-Positionen und aufgelaufene Belohnungen ohne Unterbrechung weiterlaufen. Bestehende Krypto- und Euroguthaben werden automatisch von Robinhood zu Bitstamp übertragen, ohne dass Nutzer dafür etwas tun müssen. Nach dem 1. Dezember folgen beim ersten Kauf, Verkauf, bei der ersten Ein- oder Auszahlung oder Staking-Transaktion einige kurze Fragen, darunter aktualisierte Steuerangaben, die das Unternehmen gesetzlich erheben muss.

Achtung: Die Einzahlungsadressen ändern sich

Der wichtigste praktische Punkt ist, dass sich die Einzahlungsadressen für Krypto zum 1. Dezember ändern. Robinhood ruft Nutzer dazu auf, vor jeder Übertragung die aktuelle Adresse in der App nachzusehen und keine früher gespeicherten Adressen wiederzuverwenden. Dieser Hinweis ist nicht beiläufig: Krypto, die an eine Adresse geschickt wird, die nicht mehr mit dem eigenen Konto verbunden ist, lässt sich in der Regel nicht ohne Weiteres zurückholen. Wer Adressen in einer Wallet oder bei einer anderen Plattform gespeichert hat, sollte sie nach dem 1. Dezember also ersetzen.

In derselben E-Mail steht ein Hinweis, der in diesem Zusammenhang wichtig ist: Weder Robinhood noch Bitstamp wird Nutzer auffordern, Guthaben in eine neue Wallet zu verschieben, Krypto zur Verifizierung eines Kontos zu senden oder ein Passwort oder einen Zwei-Faktor-Code weiterzugeben. Eine angekündigte Änderung von Einzahlungsadressen ist ein Moment, in dem solche Aufforderungen glaubwürdiger klingen, als sie sind. Wer eine solche Nachricht erhält, prüft das am besten direkt in der App statt sich auf einen Link in einer E-Mail oder Chatnachricht zu verlassen.

Eine neue Kundenvereinbarung

Ab dem 1. Dezember gilt eine einzige Kundenvereinbarung, die sowohl die Krypto- und Zahlungsdienste von Bitstamp als auch die Wertpapierdienste von Robinhood regelt. Nutzer gehen damit für Krypto und Zahlungen ein Vertragsverhältnis mit Bitstamp ein, während Robinhood die Wertpapierdienste weiter erbringt. Die Bedingungen für Wertpapierdienste bleiben laut Robinhood größtenteils unverändert; für Krypto und Zahlungen wurden sie aktualisiert. Dabei geht es unter anderem darum, wie Bitstamp Kryptoaufträge bearbeitet und ausführt, um die Verwahrung von Krypto- und Euroguthaben samt Einsatz von Unterverwahrern und Bankpartnern sowie um Bestimmungen zu Gebühren, Haftung, Kontoverwaltung und Kündigung. Robinhood empfiehlt, die Vereinbarung vollständig zu lesen.

Wie das in eine größere Bewegung passt

Der Schritt schließt an eine Bewegung an, die von der anderen Seite her bereits eingeleitet war. Bitstamp gab Ende September 2026 bekannt, dass bestehende Privatkunden von Bitstamp Europe im EWR und in der Schweiz ihr Konto ab dem 15. Oktober über die Robinhood-App verwalten können. Bitstamp Europe blieb dabei Vertragspartner und Verwahrer; nur die Oberfläche wechselte, und die alte Bitstamp-Umgebung wurde nach dem 14. November auf Verkaufen und Auszahlen oder auf Nur-Lesen beschränkt. Laut der Supportseite von Robinhood werden bei diesem Wechsel offene Limit- und Stop-Orders storniert, und Coins, die Robinhood nicht unterstützt, bleiben zum Verkauf oder zur Auszahlung in der Bitstamp-App. Mit der Änderung zum 1. Dezember laufen beide Stränge zusammen: die Robinhood-App als Oberfläche und Bitstamp Europe als die Gesellschaft, die die Kryptodienste erbringt und die Guthaben hält.

Eine Nuance beim Staking ist dabei wichtig, weil es um zwei verschiedene Gruppen geht. Für bestehende Nutzer der Robinhood-App teilt die E-Mail mit, dass Staking-Positionen und Belohnungen unverändert weiterlaufen. Für Kunden, die von Bitstamp Europe zur Robinhood-App gewechselt sind, schreibt Robinhood auf seiner Supportseite, dass Staking dort vorläufig noch nicht verfügbar ist. Wer Staking nutzt, sollte also in der eigenen App prüfen, welche Situation zutrifft.

Dass die Konstruktion mit Bitstamp Europe nicht aus dem Nichts kommt, zeigt die Kundenvereinbarung, die Robinhood auf der eigenen Website veröffentlicht. Diese Vereinbarung, mit dem 15. Oktober 2026 als Datum der letzten Änderung, legt für Kunden, die von Bitstamp kommen, bereits fest, dass Kauf und Verkauf von Krypto, die Verwahrung und die Übertragungen von Bitstamp Europe S.A. und nicht von Robinhood erbracht werden. Auch Bestimmungen zur Auftragsausführung und zum Einsatz von Unterverwahrern stehen darin schon. Eine Klausel zur Übernahme zum 1. Dezember oder zu geänderten Einzahlungsadressen enthält die veröffentlichte Fassung noch nicht, und auch die 0,95 Prozent stehen nicht darin: Die Gebühren sind in einem separaten Gebührenverzeichnis geregelt.

Zum Zeitpunkt des Schreibens ist uns die Änderung zum 1. Dezember nur aus der Kundenmail bekannt; eine Pressemitteilung von Robinhood oder Bitstamp dazu haben wir nicht gefunden. Die Übernahme von Bitstamp, die Zulassungen beider Gesellschaften und die Anbindung von Bitstamp-Konten an die Robinhood-App sind dagegen öffentlich dokumentiert. Wer vergleichen möchte, welche Plattformen unter welcher Zulassung und welcher Aufsicht stehen, findet eine Übersicht in unserer Übersicht der Krypto-Plattformen.

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.