Europäische Bankenaufsicht EBA will Krypto-Verleih unter MiCA stellen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat der EU-Kommission empfohlen, das Verleihen und Leihen von Kryptowerten der Krypto-Verordnung MiCA zu unterstellen. In ihrer am 24. September 2026 veröffentlichten Stellungnahme zur MiCA-Überprüfung schlägt die Behörde außerdem Auflagen für Anbieter vor, die Kundinnen und Kunden Zugang zu DeFi-Protokollen verschaffen. Für Nutzer ändert sich vorerst nichts: Es handelt sich um eine Empfehlung an die Kommission, nicht um neue Vorschriften. Die Konsultation der Kommission endet am 30. September 2026.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 24. September 2026 ihre Antwort auf die gezielte Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung der Krypto-Verordnung MiCA veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde, das vermittelte Verleihen und Leihen von Kryptowerten nachträglich unter MiCA zu stellen. Diese Tätigkeit war bei der Ausarbeitung der Verordnung bewusst ausgeklammert worden. Es handelt sich ausdrücklich um eine Empfehlung an die Kommission und nicht um neue Vorschriften: Für Nutzer ändert sich derzeit nichts.
Die EBA begründet ihre Empfehlung mit dem Wachstum des Marktes. Nach Angaben der Behörde hat der Krypto-Verleih, einschließlich der Nutzung sogenannter Stablecoins, sowohl im Volumen als auch in der geografischen Reichweite zugenommen. Dienste, bei denen ein Anbieter den Verleih von Kryptowerten vermittelt, werden inzwischen in mindestens sechzehn EU-Mitgliedstaaten angeboten. Die EBA weist zudem darauf hin, dass künstliche Intelligenz und der einfachere Zugang zu DeFi-Protokollen die Grenze zwischen zentralisierter und dezentraler Finanzierung zunehmend verwischen.
Was die EBA vorschlägt
Die Behörde legt der Kommission zwei Wege vor. Der erste besteht darin, das vermittelte Verleihen und Leihen von Kryptowerten als erlaubnispflichtige Dienstleistung in MiCA aufzunehmen – zusätzlich zu den Diensten, die Krypto-Dienstleister bereits anbieten dürfen. Der zweite Weg richtet sich an Anbieter, die Kunden Zugang zu DeFi-Protokollen verschaffen. Für sie nennt die EBA unter anderem Eignungsprüfungen für Nutzer, Grenzen für die Hebelwirkung, umfassendere Angaben zu Kosten und Risiken sowie ein mögliches Zertifizierungsregime für Protokolle, die nicht vollständig dezentral sind.
Die Risiken, die die EBA benennt, liegen vor allem in der Konstruktion selbst: eine zu hohe Hebelwirkung, unvollständige Informationen für Nutzer, die Mehrfachverwendung von Sicherheiten über verschiedene Blockchains hinweg, Betriebsstörungen sowie Verluste durch Betrug und Hacks. Die Behörde rät der Kommission, zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, bevor die Gesetzgebung tatsächlich angepasst wird.
Stablecoins und Reserveanforderungen
In derselben Stellungnahme bezeichnet die EBA die bestehenden Anforderungen an E-Geld-Token und wertreferenzierte Token als im Wesentlichen angemessen. Unter MiCAR fallen Stablecoins, die an den Euro oder den Dollar gekoppelt sind, in die Kategorie der E-Geld-Token; wertreferenzierte Token bilden eine eigene Kategorie. Strengere Regeln fordert die Behörde allerdings für Konstruktionen, bei denen ein Stablecoin von mehreren Emittenten innerhalb und außerhalb der EU ausgegeben wird. Zudem verlangt die EBA eine Überprüfung der Reserveanforderungen, darunter der Mindestanteil der Reserven, der als Bankeinlage zu halten ist.
Was das für Nutzer bedeutet
Wer Kryptowerte gegen eine Vergütung verleiht, sollte den Unterschied zum Sparen kennen. Ein Sparkonto bei einer Bank fällt unter die Einlagensicherung, die Guthaben bis 100.000 Euro pro Person und Bank abdeckt. Kryptowerte fallen nicht darunter. Wird ein Anbieter insolvent, bestimmen die vertraglichen Bedingungen, was Kunden zurückerhalten. Die EBA weist außerdem darauf hin, dass verliehene Werte vom Anbieter weiterverliehen werden können, wodurch eine zusätzliche Risikoebene entsteht.
Die Handelsplattformen auf Trust Your Coin verfügen über eine MiCA-Lizenz für die Dienste, die sie anbieten. Diese Lizenz erstreckt sich derzeit nicht auf Verleih- und Leihdienste, weil diese außerhalb von MiCA liegen – genau diese Lücke will die EBA schließen. Die Konsultation der EU-Kommission endet am 30. September 2026; anschließend bewertet die Kommission die eingegangenen Stellungnahmen. Eine Übersicht der Anbieter und ihrer Dienste findet sich auf der Exchange-Übersicht.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Das Verleihen von Kryptowerten ist mit Risiken verbunden; ein Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
