EU-Kommission prüft eigene Regeln für Staking: MiCA-Konsultation endet am 30. September

EU-Kommission prüft eigene Regeln für Staking: MiCA-Konsultation endet am 30. September

Die Europäische Kommission schließt am 30. September 2026 ihre Konsultation zur Überprüfung der Kryptoverordnung MiCA. Darin steht unter anderem die Frage zur Debatte, ob Staking eigene europäische Regeln braucht – eine Tätigkeit, die derzeit außerhalb der Verordnung liegt. An diesem Datum ändert sich an den geltenden Regeln nichts: Die Antworten fließen in Berichte ein, die die Kommission bis spätestens 30. Juni 2027 vorlegen muss.

Die Europäische Kommission schließt am 30. September 2026 ihre Konsultation zur Überprüfung der europäischen Kryptoverordnung MiCA. In dieser Konsultation stellt die Kommission unter anderem die Frage, ob Staking eigene Regeln benötigt. Staking fällt derzeit unter kein eigenes MiCA-Regime. Das Ergebnis kann sich mittelfristig auf die Staking-Dienste auswirken, die europäische Handelsplattformen ihren Kunden anbieten.

Die Konsultation wurde am 20. Mai 2026 eröffnet und umfasst 86 Fragen, verteilt auf vier Abschnitte: Kryptowerte, die keine Stablecoins sind, Stablecoins und E-Geld-Token, Anbieter von Kryptodienstleistungen (CASPs) sowie Tätigkeiten, die derzeit außerhalb von MiCA liegen. Der ursprüngliche Stichtag 31. August wurde um einen Monat auf den 30. September 2026, 23:59 Uhr MESZ, verlängert. Die Kommission richtet den Fragebogen an Marktteilnehmer – Kryptodienstleister und Emittenten – sowie an öffentliche Stellen wie nationale und europäische Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien.

Staking steht im vierten Abschnitt, gemeinsam mit dezentraler Finanzierung (DeFi), Kryptokrediten, NFTs, Prognosemärkten, tokenisierten Einlagen und Perpetual Futures. Es handelt sich um Tätigkeiten, für die MiCA derzeit kein spezifisches Regime kennt. Frage 66 der Konsultation stellt zur Debatte, ob die gegenwärtige europäische Behandlung von Staking ausreichend ist und welche Anforderungen für Anbieter von Staking-Dienstleistungen gelten sollten.

Am 30. September ändert sich an den Regeln selbst nichts. Die Konsultation enthält keine Gesetzesvorschläge; die Kommission sammelt Rückmeldungen. Diese fließen in die Berichte ein, die sie gemäß den Artikeln 140 und 142 von MiCA bis spätestens 30. Juni 2027 vorlegen muss. Laut Verordnung können diese Berichte von einem Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung oder Ergänzung von MiCA begleitet werden, sofern dafür Anlass besteht. Bis dahin gelten die bestehenden MiCA-Pflichten unverändert weiter.

Für Nutzerinnen und Nutzer von Handelsplattformen bedeutet das: Staking bleibt vorerst eine Dienstleistung, die neben dem lizenzierten MiCA-Rahmen steht. Plattformen mit MiCA-Lizenz unterliegen für ihre Kryptodienstleistungen der Aufsicht, doch diese Aufsicht erfasst kein gesondertes Staking-Regime, weil es ein solches bislang nicht gibt. Wer Staking in Erwägung zieht, ist daher auf die Bedingungen und Risikohinweise der jeweiligen Plattform angewiesen: welche Coins infrage kommen, wie Belohnungen berechnet und ausgezahlt werden, ob eine Kündigungs- oder Sperrfrist gilt und welchen Anteil am Ertrag die Plattform einbehält.

Welche Plattformen Staking anbieten und zu welchen Konditionen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Eine Übersicht der von uns verglichenen Plattformen finden Sie auf unserer Übersichtsseite mit Exchanges.

Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Staking-Belohnungen sind nicht garantiert und der Wert von Kryptowerten kann stark schwanken.