Krypto-Steuer 2027: Wird die Haltefrist abgeschafft?
Schlagzeilen wie „Haltefrist wird abgeschafft" sorgen derzeit für Verunsicherung unter Krypto-Anlegern. Fakt ist jedoch: Aktuell ändert sich nichts. Wer seine Coins länger als ein Jahr hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Ein anderslautendes Gesetz wurde bislang nicht verabschiedet – und ob es überhaupt kommt, ist offen.
Auslöser der Debatte ist der am 6. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsentwurf für 2027. Darin ist vorgesehen, Kryptowährungen steuerlich den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen – wie Aktien oder ETFs. Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer würde entfallen; stattdessen fiele auf Gewinne pauschal 26,375 % Kapitalertragsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) an, unabhängig von der Haltedauer. Geplanter Starttermin wäre der 1. Januar 2027. Bislang gelten Kryptowährungen rechtlich als „andere Wirtschaftsgüter" – dieselbe Kategorie wie Gold oder Fremdwährungen – und genau diese Einordnung ist die Grundlage der Haltefrist.
Vom fertigen Gesetz ist das Vorhaben allerdings weit entfernt. Der Kabinettsbeschluss dokumentiert den politischen Willen der Regierung, mehr nicht. Zunächst muss das SPD-geführte Finanzministerium einen Referentenentwurf vorlegen, über den anschließend der Bundestag berät – solche Entwürfe werden in den Ausschüssen erfahrungsgemäß noch deutlich angepasst. Danach stehen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat aus. Eine Mehrheit ist keineswegs sicher: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Abschaffung der Haltefrist positioniert und argumentiert, eine Gleichstellung mit Aktien schließe keine Gerechtigkeitslücken, sondern schaffe neue – schließlich würden auch Edelmetalle oder Fremdwährungen anders besteuert.
Für Anleger besteht daher kein akuter Handlungsdruck. Wichtige Fragen sind zudem völlig ungeklärt: Gibt es einen Bestandsschutz für Coins, die bereits länger als ein Jahr gehalten werden? Könnten Krypto-Verluste künftig mit Aktiengewinnen verrechnet werden? Und wird es Übergangsregelungen oder einen rückwirkenden Stichtag geben? Diese Fragen kann derzeit niemand seriös beantworten – auch kein Steuerberater. Klarheit bringt erst der konkrete Gesetzentwurf.
Das Thema wird die Krypto-Community voraussichtlich noch Monate begleiten. Bis dahin gilt: die Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten, aber keine vorschnellen Verkäufe aus Steuerpanik tätigen – die könnten am Ende mehr kosten als eine Steueränderung, die möglicherweise nie in Kraft tritt.
