BaFin: 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland besitzen Kryptowerte, das Wissen bleibt zurück

BaFin: 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland besitzen Kryptowerte, das Wissen bleibt zurück

Die BaFin hat Anfang September die Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung zum Wissen über Kryptowerte veröffentlicht. Rund 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland besitzen Kryptowerte, umgerechnet mehr als neun Millionen Menschen. Zugleich beantworteten die Befragten im Schnitt nur 36 Prozent der Wissensfragen richtig. Auffällig: Die Hälfte der Krypto-Besitzer hält Stablecoins für geeignet zum Vermögensaufbau.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang September die Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung zum Wissen deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher über Kryptowerte veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsicht besitzen rund 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte, umgerechnet mehr als neun Millionen Menschen. Für die im April 2026 durchgeführte Erhebung legte die BaFin 1.000 Personen sechzehn Wissensfragen vor, wobei "weiß ich nicht" jeweils eine zulässige Antwortoption war. Über alle Befragten hinweg wurden im Schnitt 36 Prozent der Fragen richtig beantwortet, 19 Prozent falsch, und bei 45 Prozent gaben die Teilnehmenden an, die Antwort nicht zu kennen.

Unter den Befragten, die tatsächlich Kryptowerte besitzen, lag die Quote richtiger Antworten mit 57 Prozent höher, die der falschen Antworten mit 31 Prozent allerdings ebenfalls, und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Befragten. Nur 35 Prozent aller Teilnehmenden wussten, dass es sich bei Bitcoin in der vereinfachten Beschreibung der BaFin um elektronische Datensätze handelt. Etwa die Hälfte kannte die Grundlagen: dass der Bitcoin-Kurs nicht stabil ist, dass er durch Angebot und Nachfrage entsteht und dass Kryptowerte in einer digitalen Wallet aufbewahrt werden.

Irrtümer bei Inflation, Kursstabilität und Stablecoins

Die BaFin benennt drei besonders hartnäckige Fehlvorstellungen. 54 Prozent der Krypto-Besitzer gingen davon aus, Bitcoin schütze vor Inflation, eine Annahme, die sich laut Aufsicht häufig aus der Begrenzung auf 21 Millionen Coins und der Unabhängigkeit von Zentralbanken speist; die BaFin verweist dagegen darauf, dass Bitcoin hochvolatil ist und binnen weniger Tage deutlich an Wert gewinnen oder verlieren kann. Mehr als ein Drittel der Krypto-Anleger hielt zudem den Bitcoin-Kurs für stabiler als den neuerer Coins. Bei Stablecoins wusste nur etwa jede fünfte befragte Person, dass diese sich nicht zum Vermögensaufbau eignen; die Hälfte der Krypto-Besitzer nahm das Gegenteil an. Verbraucherschutzbeauftragter Christian Bock betonte laut BaFin, wer Kryptowerte kaufe oder einen Kauf erwäge, solle sich intensiver mit Chancen und Risiken auseinandersetzen.

Das Ergebnis zu Stablecoins berührt die Frage, wie diese Token in Europa aufgesetzt sind. Unter MiCAR gelten an den Euro oder den US-Dollar gekoppelte Stablecoins als E-Geld-Token (EMT), ihre Emittenten stehen unter Aufsicht; in Deutschland ist das die BaFin, in den Niederlanden De Nederlandsche Bank. Ein EMT ist konstruktionsbedingt darauf ausgelegt, den Wert der zugrunde liegenden Währung nachzubilden, und nicht darauf, an Wert zu gewinnen. Risikofrei ist er damit nicht: Der Wert hängt von den Reserven und vom Rücknahmemechanismus des Emittenten ab.

MiCAR-Rahmen seit 1. Juli vollständig in Kraft

Die Veröffentlichung fällt in eine Phase, in der der europäische Rechtsrahmen endgültig greift. Am 1. Juli 2026 lief die MiCAR-Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister EU-weit aus: Anbieter ohne MiCAR-Lizenz mussten ihren Betrieb in der EU einstellen, Drittstaaten-Unternehmen dürfen ihre Dienstleistungen nicht mehr aktiv anbieten. BaFin-Expertin Ruth Burkert ordnete in einer Begleitpublikation ein, dass die EU mit MiCAR gegenüber anderen großen Wirtschaftsräumen vorangeht und die Aufsicht bei der Zulassung unter anderem die IT-Sicherheit der Anbieter sowie die fachliche Eignung von Geschäftsleitung und Anteilseignern prüft. Viele deutsche Verbraucher achteten bei der Wahl eines Anbieters laut Burkert noch zu wenig auf dessen Aufsichtsstandort und orientierten sich stattdessen an Platzierungen in Suchmaschinen.

Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland, den Niederlanden und Italien bedeutet das vor allem, dass sich der Lizenzstatus eines Anbieters inzwischen öffentlich prüfen lässt, über das CASP-Register der ESMA und die Register der nationalen Aufsichtsbehörden. Eine Übersicht der in diesen Märkten aktiven Anbieter mit MiCA-Lizenz findet sich in unserem Exchange-Vergleich.

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Kryptowerte sind mit Risiken verbunden.