Widerstand in der CDU gegen die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist

Widerstand in der CDU gegen die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist

Das Bundesfinanzministerium hält an dem Vorhaben fest, die einjährige Haltefrist für Kryptogewinne abzuschaffen. In der CDU/CSU wächst der Widerstand: Deutsche Medien zählten Ende August mindestens 14 CDU-Politikerinnen und -Politiker, die den Vorstoß ablehnen oder ihre Zustimmung an strenge Bedingungen knüpfen. Ein konkreter Gesetzestext liegt bislang nicht vor.

Das Bundesfinanzministerium hält an dem Vorhaben fest, die einjährige Haltefrist für Kryptogewinne abzuschaffen. In der CDU/CSU-Fraktion nimmt der Widerstand dagegen zu. Deutsche Medien zählten Ende August 2026 mindestens 14 CDU-Politikerinnen und -Politiker, die den Vorstoß ablehnen, ihn offen infrage stellen oder ihre Zustimmung an strenge rechtliche und steuerpolitische Bedingungen knüpfen. Ein konkreter Gesetzestext liegt derzeit nicht vor.

Nach geltendem Recht fallen private Kryptogewinne unter Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes, die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte. Wer Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, zahlt darauf den persönlichen Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr Haltedauer sind die Gewinne steuerfrei, Verluste aber ebenfalls nicht mehr abziehbar. Dieselbe Systematik gilt in Deutschland unter anderem für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will diese Regelung für Kryptowerte streichen und die Gewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuern. Nach deutschen Berichten peilt sein Ministerium 2027 als Startjahr an. Die Maßnahme ist nicht im Koalitionsvertrag vereinbart und taucht bislang weder im Haushaltsbegleitgesetz noch im bekannten Entwurf des Jahressteuergesetzes auf.

Kritik aus der Union

Die Kritik in der CDU/CSU stützt sich vor allem auf ein Systemargument. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König bezeichnete die Haltefrist nicht als Privileg, sondern als Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt. Eine Sonderregel allein für Kryptowerte würde diese Gleichbehandlung durchbrechen und wäre nach Ansicht mehrerer Abgeordneter rechtlich angreifbar. Olav Gutting, Berichterstatter der Fraktion für Paragraf 23, warnt zudem davor, Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs und DeFi-Erträge pauschal den Kapitaleinkünften zuzuordnen, da sie wirtschaftlich zu unterschiedlich seien.

Von den 14 erfassten Politikerinnen und Politikern sitzen 13 im Bundestag, eine gehört dem Niedersächsischen Landtag an. Wie viele von ihnen einem konkreten Gesetz tatsächlich die Zustimmung verweigern würden, ist offen: Die meisten legen sich erst nach Vorlage eines Gesetzestextes fest. Ohne die Union hätte Klingbeil keine Mehrheit; im Finanzausschuss des Bundestages hatte die Fraktion eine vergleichbare Änderung zuletzt abgelehnt.

Für Nutzerinnen und Nutzer von Krypto-Plattformen in Deutschland ändert sich vorerst nichts: Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin, ein Gesetzentwurf ist nicht in der parlamentarischen Beratung. Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten bleibt in den kommenden Monaten aber Gegenstand der politischen Debatte. Welche Anbieter in Europa nach MiCAR reguliert sind und was sie kosten, zeigt unser Vergleich der Exchanges.

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