EBA wird Mitaufseher über USDC: erster "signifikanter" Stablecoin in der EU

EBA wird Mitaufseher über USDC: erster "signifikanter" Stablecoin in der EU

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat USDC als ersten "signifikanten" E-Geld-Token der Europäischen Union eingestuft. Ab dem 12. November 2026 beaufsichtigt die EBA den Stablecoin von Circle gemeinsam mit der französischen Aufsichtsbehörde ACPR. Für Privatanleger ändert sich in der Praxis wenig, doch es ist das erste Mal, dass eine europäische Aufsichtsbehörde diesen MiCAR-Status vergibt.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat USDC als ersten "signifikanten" E-Geld-Token (EMT) in der Europäischen Union eingestuft. Das teilte die Behörde am 14. Oktober mit. Durch diese Einstufung geht ein Teil der Aufsicht über den Stablecoin ab dem 12. November 2026 von der französischen Aufsichtsbehörde ACPR auf die EBA selbst über. USDC ist damit der erste der 45 unter MiCAR gemeldeten E-Geld-Token, der diesen Status erhält.

Unter MiCAR fallen Stablecoins, die an eine einzelne amtliche Währung gekoppelt sind – etwa den Euro oder den US-Dollar – in die Kategorie der E-Geld-Token. Erreicht ein solcher Token eine bestimmte Größe oder Verbreitung, kann die EBA ihn als signifikant einstufen. Die maßgeblichen Indikatoren sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1506 festgelegt. Welche davon USDC im Einzelnen erfüllt, hat die EBA nicht aufgeschlüsselt. Weltweit sind mehr als 70 Milliarden US-Dollar an USDC im Umlauf; damit ist er nach USDT der zweitgrößte Stablecoin.

Die Aufsicht wird ab dem 12. November auf zwei Behörden verteilt. Die EBA übernimmt die Aufsicht über die Eigenmittel des Emittenten, die Vermögensreserve, die Liquiditätsanforderungen sowie die Sanierungs- und Rücktauschpläne. Bei der ACPR verbleiben Governance, qualifizierte Beteiligungen, die Eignungsprüfung der Geschäftsleitung, Auslagerungen und Interessenkonflikte. Herausgegeben wird USDC in der EU von der Circle Internet Financial Europe SAS, die in Frankreich zugelassen ist; die US-Gesellschaft Circle Internet Financial, LLC gibt USDC außerhalb der EU aus.

Zusätzlich unterzeichnete die EBA eine Kooperationsvereinbarung mit dem New York State Department of Financial Services, der Aufsichtsbehörde für das US-Geschäft von Circle. Die Vereinbarung soll den Informationsaustausch bei der grenzüberschreitenden Aufsicht über Stablecoins erleichtern.

Für Privatanleger ändert sich kurzfristig wenig. USDC bleibt auf den Plattformen handelbar, die den Token anbieten, darunter Bitvavo, Coinbase, Kraken und Bitpanda. Die Einstufung betrifft die Frage, welche Behörde welchen Bereich prüft, nicht die Bedingungen, zu denen Inhaber ihre Token zurücktauschen können.

Ebenso wichtig ist, was der Status nicht bedeutet. Eine Einstufung als signifikanter EMT ist keine Garantie dafür, dass die Bindung an den US-Dollar unter allen Umständen hält. Stablecoins fallen zudem weder unter die Einlagensicherung noch unter die Anlegerentschädigung; darauf weist auch das Whitepaper des Emittenten hin. Eine Übersicht der Plattformen, die in Deutschland Krypto und Stablecoins anbieten, findet sich auf der Seite mit den Krypto-Plattformen.

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Krypto sind mit Risiken verbunden; ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.