ESMA gibt Krypto-Plattformen drei Monate für den Abbau von Stablecoins ohne MiCA-Zulassung
Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA hat am 8. Oktober 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die nationalen Aufsichtsbehörden auffordert, darauf zu achten, dass Krypto-Plattformen mit MiCA-Lizenz keine Dienstleistungen mehr rund um Stablecoins ohne Zulassung nach der Verordnung anbieten. Verbleibende Kundenpositionen sollen spätestens bis zum 8. Januar 2027 abgebaut sein. Neu ist, dass die Erwartung nicht nur den Handel betrifft, sondern auch Verwahrung und Transfers. Ein gesetzliches Verbot ist es nicht: Die Stellungnahme ist eine Aufsichtserwartung an Behörden wie BaFin, AFM und Consob.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, eine Stellungnahme zu Stablecoins veröffentlicht, die keine Zulassung nach der europäischen Kryptoverordnung MiCAR haben. Darin fordert die Behörde die nationalen Aufseher auf, darauf zu achten, dass Kryptodienstleister mit MiCA-Lizenz keine Dienstleistungen mehr rund um diese Token anbieten. Verbleibende Kundenpositionen sollen laut der Stellungnahme so schnell wie möglich und spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung abgebaut werden, also bis zum 8. Januar 2027. Bemerkenswert ist, dass die Erwartung weiter reicht als der Handel: Auch Verwahrung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung fallen darunter.
Bis zu diesem Datum dürfen Plattformen noch eingeschränkte Dienstleistungen anbieten, um bestehende Positionen aufzulösen. Verkaufen, Tauschen, Auszahlen, Übertragen und das vorübergehende Aufbewahren verbliebener Bestände bleiben möglich. Neue Käufe, Werbung und regulärer Handel gehören nach Ansicht der ESMA nicht mehr dazu; Plattformen sollen verhindern, dass Kunden ihre Positionen weiter ausbauen. Die drei Monate sind dabei eine Obergrenze. Nationale Aufsichtsbehörden können eine kürzere Frist vorgeben, sodass einzelne Plattformen ein früheres Enddatum ansetzen können.
Die Stellungnahme selbst nennt keine konkreten Token. In der Berichterstattung wird USDT von Tether als das bekannteste Beispiel für einen Stablecoin ohne MiCA-Zulassung genannt. Es handelt sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine Aufsichtserwartung an die nationalen Behörden: in Deutschland die BaFin, in den Niederlanden die AFM und in Italien die Consob. Die ESMA hat zuvor darauf hingewiesen, dass MiCAR selbst kein ausdrückliches Verbot dieser Dienstleistungen enthält. Privatpersonen dürfen die Token weiterhin halten, etwa in einer eigenen Wallet; die Einschränkungen gelten für lizenzierte Dienstleister.
Für Kunden der Plattformen in unserer Übersicht ist die Handelsseite größtenteils bereits geregelt. Bitvavo kündigte im Januar 2025 an, USDT einzustellen: Einzahlungen, Käufe und Verkäufe endeten am 31. Januar 2025 um 13.00 Uhr, Auszahlungen am 3. Februar um 10.00 Uhr, danach wurden verbliebene Bestände automatisch in USDC umgewandelt. Die Plattform verwies dabei auf Vorgaben der ESMA und der Europäischen Kommission zu den Pflichten von Kryptodienstleistern unter MiCAR. Kraken nahm USDT und weitere nicht zugelassene Stablecoins für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum aus dem Handel, während Ein- und Auszahlungen dort weiter möglich blieben.
Was sich mit dieser Stellungnahme vor allem ändert, ist die Behandlung von Beständen, die noch bei einer Plattform in Verwahrung liegen. Während der Handel mit nicht zugelassenen Stablecoins bei vielen europäischen Anbietern schon nicht mehr möglich war, zeichnet sich nun auch für Verwahrung und Transfer ein Enddatum ab. Kunden mit einer Restposition müssen den Anweisungen ihrer eigenen Plattform folgen; diese können sich je nach Anbieter und Land unterscheiden. Die ESMA hat angekündigt, die Anwendung der Erwartung weiter zu beobachten.
Unter MiCAR gelten Stablecoins, die an den Euro oder den US-Dollar gekoppelt sind, als E-Geld-Token (EMT). Ein Emittent braucht dafür eine Zulassung einer nationalen Aufsichtsbehörde; wertreferenzierte Token (ART) bilden eine eigene Kategorie mit eigenen Anforderungen. Alle Plattformen in unserer Übersicht verfügen über eine MiCA-Lizenz, welche Stablecoins sie anbieten, unterscheidet sich jedoch je nach Anbieter. Ein Vergleich der Plattformen und ihrer Bedingungen findet sich in unserem Vergleich von Krypto-Börsen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Ein Stablecoin ist kein risikofreies Produkt, und eine feste Bindung an den Euro oder den US-Dollar ist nie garantiert.
