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EU-Warnliste für Krypto-Anbieter: 167 Einträge, davon 165 aus Italien

Das europäische Register nicht zugelassener Krypto-Anbieter enthielt am 19. August 2026 167 Einträge. Fast alle stammen von der italienischen Aufsicht Consob; die niederländische AFM lieferte einen Eintrag, die deutsche BaFin keinen einzigen. Das Register ist ausdrücklich nicht erschöpfend: Wer dort fehlt, hat damit keine Zulassung nachgewiesen.

Das europäische Register von Krypto-Anbietern, die ohne die erforderliche MiCAR-Zulassung Dienstleistungen erbringen, enthielt am 19. August 2026 167 Einträge. 165 davon stammen von der italienischen Aufsichtsbehörde Consob. Die niederländische AFM steuerte einen Eintrag bei, die slowakische Zentralbank ebenfalls einen. Alle übrigen Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum sind mit null Einträgen vertreten.

Rechtsgrundlage ist Artikel 110 der EU-Kryptoverordnung MiCAR. Er verpflichtet die europäische Aufsichtsbehörde ESMA, ein Verzeichnis von Unternehmen zu führen, die Krypto-Dienstleistungen entgegen der Zulassungspflicht erbringen. ESMA betreibt das Verzeichnis, füllt es aber nicht selbst: Die Meldungen müssen von den zuständigen nationalen Behörden kommen. Das Register wird wöchentlich neu veröffentlicht und ist maschinenlesbar abrufbar.

Der einzige niederländische Eintrag betrifft MEXC. Die AFM meldete die Plattform am 16. September 2025, weil sie in den Niederlanden Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung anbot. MEXC hatte Anfang dieses Monats angekündigt, das Geschäft mit niederländischen Kundinnen und Kunden einzustellen. Deutschland fehlt in dem europäischen Register vollständig, obwohl die BaFin auf nationaler Ebene regelmäßig vor Krypto-Plattformen warnt. Diese nationalen Warnungen gelangen also nicht automatisch in die europäische Datei.

Die ungleiche Verteilung sagt nach den vorliegenden Quellen mehr über die Meldepraxis der Behörden aus als darüber, wo nicht zugelassene Anbieter tätig sind. Consob veröffentlicht routinemäßig Sperrverfügungen gegen Websites, und diese Entscheidungen fließen in das europäische Register ein. MiCAR sieht weder eine Frist noch ein Verfahren dafür vor, wie eine Behörde eine Feststellung zu übermitteln hat. Warum andere Länder nichts beisteuern, lässt sich aus der Datei selbst nicht ablesen.

Warum ein fehlender Eintrag kein Gütesiegel ist

MiCAR bezeichnet das Verzeichnis in Artikel 110 ausdrücklich als "nicht erschöpfend". Ein Eintrag ist damit ein deutliches Warnsignal, sein Fehlen dagegen keinerlei Signal: Daraus folgt weder, dass ein Anbieter zugelassen ist, noch dass eine Behörde ihn geprüft hat. Auch inhaltlich bleiben die Einträge dünn. Die Verordnung verlangt lediglich einen Handelsnamen oder eine Website sowie den Namen der meldenden Behörde; eine Kennung der dahinterstehenden juristischen Person fehlt in allen Einträgen, und bis auf einen nennen die Einträge keinen Grund für den festgestellten Verstoß.

Wer prüfen will, ob eine Plattform in der EU zugelassen ist, ist deshalb auf die Positivliste angewiesen: das CASP-Register der ESMA mit den zugelassenen Anbietern, das inzwischen mehr als dreihundert Unternehmen umfasst. Bei beiden Listen gilt: Viele aufgeführte Domains sind Nachbildungen bekannter Markennamen. Es lohnt sich, die genaue Webadresse zu vergleichen und nicht nur den Namen.

Alle auf Trust Your Coin verglichenen Anbieter verfügen über eine MiCA-Zulassung. Eine Übersicht dieser Anbieter finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Mit dem Handel von Kryptowerten sind erhebliche Risiken verbunden.